Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

  1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich 1.1. Die folgenden „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Beratungsunternehmen Buoyancy GmbH, Kirchberg 55, 53179 Bonn (im Folgenden Buoyancy) und ihren Auftraggebern, sofern nicht etwas Anderes zwischen den Parteien vereinbart ist. Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. 1.2. Die AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausschließlich hingewiesen wird. 1.3. Entgegenstehende Einkaufs-, Auftrags- oder sonstige Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden selbst dann keine Anwendung, wenn er auf sie verweist und Buoyancy ihnen nicht nochmals ausdrücklich widerspricht. Auch in diesem Fall bleiben vielmehr allein die AGB maßgebend, wenn Buoyancy die Dienstleistung entsprechend den Bestimmungen des Auftrages gegenüber dem Auftraggeber ausführt. 1.4. Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB.

 

  1. Umfang und Ausführung des Auftrages, Auftragserteilung 2.1. Ein Vertrag (Auftrag) kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch Ausführung des Auftrages zu Stande. Vorausgehende Erklärungen des Auftraggebers, insbesondere Bestätigungsschreiben, gelten lediglich als Angebot zum Vertragsschluss. Buoyancy kann solche Angebote innerhalb von 2 Wochen annehmen. 2.2. Der Inhalt und der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages werden im Einzelfall vertraglich vereinbart. 2.3. Buoyancy führt alle Arbeiten mit der erforderlichen Sorgfalt und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen entsprechend den Vereinbarungen im Auftrag durch. 2.4. Buoyancy verpflichtet sich, auf Anforderung des Auftraggebers über den Stand und den Fortschritt ihrer Arbeit entsprechend dem Auftraggeber schriftlich oder mündlich Bericht zu erstatten. 2.5. Buoyancy ist bei der Ausführung des Auftrages weisungsfrei, handelt nach eigenem Ermessen und in eigener Verantwortung. Buoyancy ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden. 2.6. Buoyancy ist berechtigt, die ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Auftrag ausgeschlossen. Die Beauftragung und Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch Buoyancy selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.

 

  1. Aufklärungspflicht des Auftraggebers 3.1. Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Prozesses förderliches Arbeiten erlauben. Der Auftraggeber wird ohne besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorlegen und Buoyancy von allen für die Erfüllung des Auftrages wesentlichen Vorgängen und Umständen Kenntnis geben. 3.2. Der Auftraggeber wird Buoyancy über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen und eigene unternehmerische Entwicklungen umfassend informieren und etwaige Unterlagen vorlegen, sofern dies Auswirkungen auf die Durchführung des Auftrages haben könnte.

 

  1. Schutz des geistigen Eigentums 4.1. Die Urheberrechte an den von Buoyancy und ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten produzierten Arbeitsergebnissen (insbesondere Analysen, Berichte über Erkenntnisse, Handlungsempfehlungen, Organisationspläne, etc.) verbleiben bei Buoyancy 4.2. Die Arbeitsergebnisse dürfen vom Auftraggeber während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die Arbeitsergebnisse ohne ausdrückliche Zustimmung der Buoyancy zu vervielfältigen Buoyancy GmbH * Kirchberg 55, 53179 Bonn * HRB  92997 und/oder zu verbreiten oder Dritten weiterzugeben; auch nicht an verbundene Unternehmen. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung, Verbreitung oder Weitergabe der Arbeitsergebnisse eine Haftung der Buoyancy gegenüber Dritten. 4.3. Der Verstoß des Auftraggebers gegen diese Bestimmungen berechtigt Buoyancy zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadensersatz.

 

  1. Gewährleistung 5.1. Buoyancy ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Sie ist verpflichtet, den Auftraggeber hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. 5.2. Sofern Buoyancy Einzelergebnisse oder Einzeltätigkeiten im Rahmen eines Auftrages oder das Endergebnis bei Abschluss des Auftrages übergibt oder in sonstiger Weise zur Verfügung stellt, trifft den Auftraggeber die Obliegenheit, diese innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu überprüfen und ggf. zu monieren. Tut der Auftraggeber dies nicht, so sind nachgängige Gewährleistungsansprüche bezüglich solcher Ergebnisse oder Tätigkeiten ausgeschlossen. 5.3. Der Auftraggeber hat Anspruch auf Beseitigung von Mängeln, sofern diese von Buoyancy zu vertreten sind. Dieser Anspruch des Auftraggebers erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung mit Ausnahme von vorsätzlichem Verhalten und Ansprüchen. 5.4. Buoyancy gewährleistet, alle Leistungen entsprechend den Vereinbarungen des Auftraggebers und dieser AGB zu erbringen, ist aber hinsichtlich der inhaltlichen Richtigkeit, Vollständigkeit und Qualität ihrer Arbeiten auf die Mitarbeit des Auftraggebers angewiesen. Für die Ausgangsdaten, insbesondere hinsichtlich jedes Zahlenmaterials und anderer (vor allem zukunftsbezogener) wirtschaftlicher Vorgaben (z. B. Textdokumente, Berechnungen, Geschäftspläne), ist allein der Auftraggeber verantwortlich; Buoyancy trifft allein die Pflicht, die Ausgangsdaten des Auftraggebers auf deren Plausibilität zu prüfen.

 

  1. Haftung / Schadenersatz 6.1. Buoyancy haftet dem Auftraggeber für Schäden nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf von Buoyancy beigezogene Dritte zurückgehen. 6.2. Soweit keine vorsätzliche Vertragsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 6.3. Buoyancy haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern sie schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. 6.4. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder nach dem Arzneimittelgesetz bleibt ebenfalls unberührt. 6.5. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründeten Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden. 6.6. Sofern Buoyancy den Auftrag unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber Dritten entstehen, tritt Buoyancy diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an den Dritten halten. 6.7. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 8. vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche wegen deliktischer Ansprüche, Verschulden bei Vertragsverhandlungen oder bei einem Verlangen des Auftraggebers auf den Ersatz nutzloser Aufwendungen. Soweit die Haftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf eine Haftung unserer Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

 

  1. Geheimhaltung / Datenschutz 7.1. Die Vertragsparteien, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten, sind zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrages bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Buoyancy GmbH * Kirchberg 55, 53179 Bonn * HRB  92997 7.2. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrages beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des anderen Teils erfolgen.  7.3. Buoyancy ist berechtigt, ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Der Auftraggeber leistet der Buoyancy Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetztes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind. 7.4. Im Übrigen sind das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) von den Parteien einzuhalten. Dies beinhaltet auch dem aktuellen Stand der Technik angepasste technische Sicherheitsmaßnahmen (Art. 32 DS-GVO) und die Verpflichtung der Mitarbeiter auf das Datengeheimnis (Art. 28 Abs. 3 lit. b DS-GVO). Dementsprechend ist es untersagt, geschützte personenbezogene Daten unbefugt zu einem anderen als dem zur jeweiligen rechtmäßigen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu verarbeiten, bekannt zu geben, zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Dem Auftragnehmer und alle vom Auftragnehmer mit den Aufgaben betrauten Personen ist bekannt, dass Verstöße mit Strafe bedroht sind.

 

  1. Honorar 8.1. Die Honorarhöhe richtet sich nach der schriftlichen oder mündlichen Vereinbarung des Auftraggebers und Buoyancy 8.2. Buoyancy ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu stellen. 8.3. Das Honorar ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Auftragnehmer fällig und sofort ohne Abzüge zahlbar. 8.4. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen bzw. Abschlussabrechnungen ist Buoyancy von der Verpflichtung weitere Leistungen zu erbringen befreit. Die Absicht, die Tätigkeit einzustellen, muss dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt gegeben werden. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch nicht berührt. 8.5. Buoyancy ist berechtigt, dem Auftraggeber Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Auftraggeber erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch Buoyancy ausdrücklich einverstanden.

 

  1. Kündigung 9.1. Der Auftraggeber kann das Vertragsverhältnis mit einer Frist von 6 Wochen zum Monatsende ordentlich kündigen. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung wird Buoyancy die Möglichkeit eingeräumt, die beauftragten Dienstleistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Im Fall eines beauftragten Kontingents hat Buoyancy das Recht, das bisherige durchschnittliche Wochenkontingent gegenüber dem Auftraggeber zu erbringen. 9.2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt für beide Seiten unberührt. 9.3. Im Fall der Kündigung durch den Auftraggeber ist Buoyancy berechtigt, neben der Vergütung für erbrachte Tätigkeiten auch eine pauschale Abgeltung von beauftragten Leistungen bzw. Stundenkontingenten in Höhe von 15 % der bisher nicht erbrachten Leistungen bzw. der nicht durch den Auftraggeber abgerufenen Stundenkontingente zu verlangen. Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass Buoyancy keine oder wesentlich niedrigere Aufwendungen wegen der Kündigung des Auftraggebers entstanden sind.

 

  1. Schlussbestimmungen 10.1. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 10.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegenden Vertrag ist Köln. Buoyancy ist berechtigt, auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

 

 

 

Stand: Januar 2024